Eine Rohrverstopfung kann teuer werden - besonders wenn Folgeschäden entstehen. Viele Augsburger fragen sich dann: Springt meine Versicherung ein? Die Antwort hängt vom Einzelfall und der Art der Versicherung ab.
Welche Versicherungen kommen in Frage?
Bei einem Schaden durch Rohrverstopfung sind grundsätzlich zwei Versicherungsarten relevant:
- Hausratversicherung: Deckt Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum durch Leitungswasser ab - also zum Beispiel beschädigte Möbel oder Böden.
- Wohngebäudeversicherung: Greift bei Schäden am Gebäude selbst, z.B. durchfeuchtete Wände oder beschädigte Böden in der Bausubstanz.
- Haftpflichtversicherung: Relevant, wenn durch Ihre Verstopfung ein Schaden beim Nachbarn entsteht.
Wann zahlt die Versicherung - und wann nicht?
Entscheidend ist die Schadenursache. Viele Versicherungen unterscheiden:
- Leitungswasserschaden durch Rohrbruch: Meistens abgedeckt.
- Verstopfung ohne Wasseraustritt: Reine Rohrreinigungskosten werden in der Regel nicht übernommen.
- Folgeschäden durch Rückstau oder Überlaufen: Abhängig vom Vertrag und der Ursache - häufig abgedeckt, wenn die Verstopfung als Leitungswasserereignis gilt.
- Grobe Fahrlässigkeit: Wenn Sie regelmäßig ungeeignete Stoffe in den Abfluss schütten und dadurch ein Schaden entsteht, kann die Versicherung die Leistung kürzen.
Was sollten Sie im Schadensfall tun?
- Den Schaden sofort dokumentieren (Fotos, Datum, Beschreibung)
- Zeitnah bei der Versicherung melden - Fristen einhalten
- Keine eigenmächtigen Reparaturen vor der Schadensbegutachtung
- Quittungen und Belege für alle Kosten aufbewahren
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung die Kosten für den Klempner?
Die reinen Rohrreinigungskosten werden häufig nicht erstattet. Entstehen aber Folgeschäden am Gebäude oder Hausrat, greift oft die entsprechende Versicherung. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen genau.
Gilt eine Verstopfung als Versicherungsfall?
Eine reine Verstopfung ohne Schaden an Gebäude oder Hausrat ist in der Regel kein Versicherungsfall. Erst wenn Wasser austritt und Schäden verursacht, kann ein Anspruch entstehen.
Wie kann ich als Mieter in Augsburg vorgehen?
Als Mieter sollten Sie zuerst den Vermieter informieren. Liegt der Schaden im Bereich der Hausleitungen, ist der Vermieter bzw. die Gebäudeversicherung des Eigentümers zuständig. Ihre Hausratversicherung deckt Ihren persönlichen Besitz.