Eine Rohrverstopfung im Mehrfamilienhaus ist komplizierter als im Einfamilienhaus - denn hier stellt sich sofort die Frage: Wer ist zuständig und wer bezahlt den Rohrreinigungsdienst in Augsburg?
Wer ist für was zuständig?
Grundsätzlich gilt: Leitungen, die ausschließlich der eigenen Wohnung dienen (Wohnungsleitungen), fallen in die Verantwortung des Mieters. Gemeinschaftsleitungen, also das Hauptrohr, das mehrere Wohnungen verbindet, sind Sache des Vermieters oder der Hausverwaltung.
- Mieter: Verstopfung im eigenen Siphon, eigener Badewanne oder Waschbecken.
- Vermieter / Hausverwaltung: Verstopfung im Hauptabwasserrohr, Leitungen in Gemeinschaftsbereichen (Keller, Treppenhaus).
Typische Situation: Wasser staut sich in mehreren Wohnungen
Wenn Bewohner mehrerer Etagen gleichzeitig Probleme mit dem Abfluss haben oder Abwasser zurückdrückt, liegt die Ursache fast sicher im Hauptrohr. Das ist ein eindeutiger Fall für die Hausverwaltung. Melden Sie das Problem sofort schriftlich, damit Ihre Pflicht als Mieter erfüllt ist.
Was tun als Mieter in Augsburg?
- Verstopfung dokumentieren (Fotos, genaue Beschreibung) und dem Vermieter oder der Hausverwaltung schriftlich melden.
- Bei akutem Notfall und nicht erreichbarem Vermieter: Selbst einen Rohrreinigungsdienst beauftragen und alle Belege aufbewahren (Kosten können ggf. erstattet werden).
- Nicht eigenhändig an Gemeinschaftsleitungen arbeiten - das kann zu Haftungsproblemen führen.
Kosten und Kostentragung
Die Kosten für die Reinigung von Gemeinschaftsleitungen trägt grundsätzlich der Eigentümer. Manche Mietverträge enthalten Klauseln, die Mieter an Wartungskosten beteiligen - das ist aber rechtlich nicht in jedem Fall wirksam. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag oder wenden Sie sich an den Mieterverein. In Augsburg ist der Mieterverein Augsburg und Umgebung eine gute Anlaufstelle.
Häufige Fragen
Darf ich als Mieter selbst einen Rohrreiniger beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern?
Nur in Notfällen, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist und ein sofortiger Schaden droht (z.B. Wassereintritt). Halten Sie alle Versuche fest, den Vermieter zu kontaktieren, und bewahren Sie alle Belege auf.
Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung schicken. Bei anhaltender Untätigkeit kann ein Anwalt oder der Mieterverein weiterhelfen. Bei Gesundheitsgefahr (z.B. Abwasser in der Wohnung) kann auch das Ordnungsamt eingeschaltet werden.
Wie oft sollten Hauptleitungen im Mehrfamilienhaus gereinigt werden?
Als Vorsorgemaßnahme empfehlen Fachleute eine Reinigung der Hauptleitungen alle ein bis drei Jahre, je nach Alter des Gebäudes und Anzahl der Bewohner. In älteren Augsburger Wohnhäusern oft eher häufiger.